Übersetzungen Deutsch–Russisch und Russisch–Deutsch
Als vom Oberlandesgericht Köln ermächtigte Übersetzerin für die russische Sprache bin ich dazu berechtigt, die Richtigkeit und Vollständigkeit schriftlicher Sprachübertragungen zu bescheinigen, d. h. „beglaubigte“ Übersetzungen oder Übersetzungen „mit Stempel“ anzufertigen.
Die Übersetzungen werden nach der ISO-Norm, die von den meisten Standesämtern verlangt wird, angefertigt. Es handelt sich um einen aktuellen internationalen Transliterationsstandard, zurzeit ist das die Norm ISO-9:1995. Demzufolge müssen russische Personennamen in Personenstandsdokumenten (Geburts-, Heirats-, Scheidungsurkunden etc.) nach dieser Norm transliteriert werden.
Beglaubigte Übersetzung von Standardurkunden und Bildungsnachweisen:
- Apostille
- Aufenthaltstitel
- Einbürgerungsurkunde
- Führerschein
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Meldebestätigung
- Scheidungsurkunde / gerichtliches Scheidungsurteil
- Sterbeurkunde
- Urkunde über die Namensänderung
- Schulzeugnis
- Abschlusszeugnis und Diplom etc.
Weitere beglaubigte Übersetzungen:
- Führerschein
- Führungszeugnis
- Arbeitsbuch
- Verträge
- Gerichtsurteile
- Handelsregisterauszüge
- Allgemeine Geschäftsbedingungen etc.